Smart-Meter

Geräte

Wir verwenden in unserem Netzgebiet aktuell Smart-Meter von zwei verschiedenen Herstellern, Sagemcom und Landis+Gyr. Eine Kurzanleitung finden Sie hier:

Die Kommunikation mit den Smart-Metern erfolgt zumeist mittels Signale auf den bestehenden Stromleitungen (PLC=Power-Line-Communication). In Einzelfällen werden Smart-Meter mit eingebauter Sim-Karte und direkter Mobilfunkverbindung verwendet.

Im Online-Portal „Mein E-WERK“ können Sie jederzeit die übermittelten Zählerstände einsehen.

Anmerkung: Es besteht kein Recht darauf, den mechanischen Zähler auf Dauer zu behalten bzw. den Wechsel – auf zumindest einen digitalen Standard-Zähler (Opt-Out) – zu verweigern. Der Zähler ist Eigentum des Netzbetreibers und dieser legt die aktuelle Zähler-Technologie fest.

Smart-Meter-Gruppe

Ihr Smart-Meter kann bezüglich der Datenspeicherung und Kommunikation mit dem Netzbetreiber in drei Varianten eingestellt sein. Eine Übersicht dazu gibt folgende Tabelle:

Nach dem aktuellen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, 91. Bundesgesetz 2025) müssen alle intelligenten Messgeräte (Smart-Meter) sämtliche Viertelstundenenergiewerte, getrennt nach Einspeisung und Entnahme erfassen, speichern und übermitteln, d.h. auf Opt-In eingestellt werden.

Die Daten werden zu Zwecken der Verrechnung, Verbrauchs- und Abrechnungsinformation, Energieeffizienz, der Energiestatistik sowie der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes, des Ausbaus des Verteilernetzes, der Lastprognose, der Verbrauchs- und Erzeugungsprognose, des Bilanzgruppenmanagements sowie der Bereitstellung von Aggregierungs- und Flexibilitätsdienstleistungen verarbeitet (§ 57 Abs. 1 EIWG).

Zusätzlich zu den Viertelstundenenergiewerten werden die monatlichen Energiewerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert gemessen (§ 54 Abs. 2 EIWG). Darüber hinaus darf die Elektrizitätswerk Perg GmbH Spannungswerte, Oberschwingungswerte und Blindleistungswerte („Spannungsqualitätsdaten“) sowie Betriebsdaten mit dem intelligenten Messgerät erheben und für die Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes, für den Ausbau des Verteilernetzes und für die Integration von Wärmepumpen, Ladepunkten, Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlagen verwenden (§ 57 Abs. 4 EIWG).

Die ausgelesenen Energiewerte werden Ihnen über unser Online-Webportal „Mein E-Werk“ kostenlos zur Verfügung gestellt (§ 58 Abs. 2 EIWG). Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Lieferanten, Bilanzgruppenverantwortlichen sowie Aggregatoren auf deren Verlangen die von einem intelligenten Messgerät erhobenen Daten, insbesondere sämtliche gemessenen Viertelstundenenergiewerte, kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 58 Abs. 3 EIWG).

Die nach Verbraucherkategorien anonymisierte Verwendung der gemessenen Energiewerte für Zwecke der Bundesstatistik ist zulässig (§ 57 Abs. 6 EIWG).

Mögliches Widerspruchsrecht

Haushaltskund*innen sind berechtigt, gegenüber der Elektrizitätswerk Perg GmbH der Speicherung und Übertragung von Viertelstunden- und Tagesenergiewerte zu widersprechen. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn

  • in Ihrer Kundenanlage eine Wärmepumpe, ein Ladepunkt, eine Stromerzeugungsanlage (ausgenommen Kleinsterzeugungsanlagen, z.B. Balkonkraftwerke, § 77 ElWG) oder eine Energiespeicheranlage angeschlossen ist.
  • ein zugehöriger Entnahme- und/oder Einspeisezählpunkt an Modellen der gemeinsamen Energienutzung (z. B. an einer Energiegemeinschaft) teilnimmt.
  • ein aufrechter Energieliefervertrag mit dynamischen Energiepreisen mit Ihrem Energielieferanten vorliegt.
  • eine Prepaymentfunktion in Anspruch genommen wird.

Ist ein gegenüber der Elektrizitätswerk Perg GmbH bekannt gegebener Widerspruch berechtigt, wird das Messgerät derart konfiguriert, dass keine Viertelstunden- und Tagesenergiewerte gespeichert und übertragen werden. Eine Auslesung und Übertragung des für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstandes muss aber jedenfalls möglich sein. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis („SNAP“) kann im Falle eines Widerspruchs nicht zur Anwendung gelangen. Ebenso ist die künftige Teilnahme an Modellen der gemeinsamen Energienutzung (§ 68 EIWG) oder die künftige Inanspruchnahme von dynamischen Stromtarifen (§ 22 EIWG) beim Lieferanten nicht möglich.

Für einen Widerspruch (bzw. für die Wahl von Opt-Out) verwenden Sie bitte das Formular Formular_SM-Gruppe.pdf und lassen Sie uns dieses unterschrieben zukommen (bevorzugt per Mail an ewerk@ewerk-perg.at oder via „Mein E-WERK“).

Marktkommunikationstatus

Neben der Smart-Meter-Gruppe gibt es aus Gründen des Qualitätsmanagements den Begriff des Marktkommunikationsstatus. Dieser Status ist für vor allem für den Datenaustausch vom Netzbetreiber zu den diversen Energielieferanten oder Energiegemeinschaften wichtig. Der Status kann SMART oder NONSMART sein:

  • SMART: IMS- oder IME-Zähler mit stabiler Kommunikation
  • NONSMART: IMS- oder IME-Zähler mit längerer Kommunikationsstörung

Kundenschnittstelle

Jeder Smart-Meter verfügt über eine drahtgebundene Kundenschnittstelle. Sie können an diese Schnittstelle eines passendes, privates Auswertegerät anschließen und somit Messwerte des Zählers (z.B. aktuelle Wirkleistung) erfassen. Für die Aktivierung der Schnittstelle benötigen wir eine schriftliche Anforderung (bevorzugt per Mail an ewerk@ewerk-perg.at oder via „Mein E-WERK“). Technische Beschreibung: Kundenschnittstelle_Beschreibung.pdf Bei weiteren technischen Fragen zur Schnittstelle oder passenden Adaptern kontaktieren Sie uns bitte ebenfalls zunächst per Mail.

 

Links

Weitere ausführliche Informationen zu Smart-Metern finden Sie unter: